Ihre Rechte bei Dating-Verträgen: § 312k, § 309 Nr. 9, Widerruf
Vier Normen und zwei BGH-Urteile regeln fast alles, worüber beim Online-Dating gestritten wird. Wer sie kennt, zahlt in aller Regel nichts, was er nicht schuldet.
Veröffentlicht: 17.08.2026 · Zuletzt geprüft: 20. August 2026 · Redaktion DatingBlick
Kurz gesagt
- § 312k BGB: Kündigungsbutton ist Pflicht. Fehlt er, können Sie jederzeit ohne Frist kündigen.
- § 309 Nr. 9 BGB: Kündigungsfrist höchstens ein Monat, Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit – für Verträge ab dem 01.03.2022.
- § 355 BGB: 14 Tage Widerruf. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist erheblich.
- BGH 06.05.2021 (III ZR 169/20): Wertersatz nur zeitanteilig, nicht nach Zahl der Kontaktvorschläge.
- Mahnbescheid: zwei Wochen Widerspruchsfrist. Das ist die wichtigste Frist überhaupt.
Die vier Normen im Überblick
| Norm | Was sie regelt | Rechtsfolge bei Verstoß |
|---|---|---|
| § 312k BGB | Kündigungsbutton, seit 01.07.2022 Pflicht | Kündigung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich |
| § 309 Nr. 9 BGB | Erstlaufzeit max. 2 Jahre, Verlängerung nur unbefristet, Frist max. 1 Monat | Klausel unwirksam; es gilt die gesetzliche Regelung |
| § 355 BGB | 14 Tage Widerrufsrecht bei Online-Verträgen | Bei fehlender Belehrung verlängert sich die Frist erheblich |
| § 5 DDG | Impressumspflicht mit ladungsfähiger Anschrift | Abmahnfähig; für Sie: kein greifbarer Vertragspartner |
§ 312k BGB: der Kündigungsbutton
Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder Anbieter, der Verbraucherverträge über eine Website in Deutschland abschließen lässt, eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Sie muss gut lesbar mit „Verträge hier kündigen“ oder einer gleichwertigen eindeutigen Formulierung beschriftet, ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein.
Die Rechtsfolge ist ungewöhnlich scharf und wird von vielen Verbrauchern nicht genutzt: Fehlt der Button, kann der Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Der Button muss zu einer Bestätigungsseite führen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dort keine ablenkenden Halteangebote platziert werden dürfen – klicken Sie den Vorgang also bis zur Bestätigung durch und speichern Sie diese Seite.
§ 309 Nr. 9 BGB: welche Fristen zulässig sind
Für Verträge ab dem 1. März 2022 gilt eine deutlich verbraucherfreundlichere Fassung. Zulässig sind nur noch:
- eine Erstlaufzeit von höchstens zwei Jahren,
- eine stillschweigende Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit, mit einem Kündigungsrecht von höchstens einem Monat,
- eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit.
Sieben der zehn geprüften Anbieter nennen 14 Kalendertage und liegen damit im zulässigen Rahmen. Zwei nennen deutlich mehr: eDarling sechs Wochen, C-Date je nach Tarif bis zu zwölf Wochen. Beide Angaben sind für Verträge ab dem 01.03.2022 angreifbar.
BGH, 17.07.2025, Az. III ZR 388/23
Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel eines großen deutschen Anbieters für unwirksam erklärt, nach der sich ein Sechs-Monats-Vertrag automatisch um zwölf Monate verlängerte und eine zwölfwöchige Kündigungsfrist galt. Wenn Ihnen auf einer solchen Grundlage eine Verlängerung berechnet wurde, sollten Sie das nicht ungeprüft hinnehmen.
§ 355 BGB: 14 Tage Widerruf
Bei online geschlossenen Verträgen können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss und einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist erheblich.
- 1Widerruf in Textform erklären – E-Mail genügt
- 2Vertragsdaten und Datum des Abschlusses nennen
- 3Kopie der gesendeten Nachricht aufbewahren
- 4Rückzahlung binnen 14 Tagen verlangen
- 5Bei Wertersatzforderung zeitanteilige Berechnung einfordern
Wertersatz: nur zeitanteilig
Haben Sie den Dienst vor dem Widerruf genutzt, darf der Anbieter Wertersatz verlangen – aber nur nach dem zeitanteiligen Verhältnis. Der Bundesgerichtshof hat am 6. Mai 2021 (Az. III ZR 169/20) entschieden, dass eine Berechnung nach der Zahl der bereits übermittelten Kontaktvorschläge unzulässig ist.
| Vertrag | Widerruf nach | Zulässiger Wertersatz | Häufig verlangt (unzulässig) |
|---|---|---|---|
| Jahresvertrag 480 € | 10 Tagen | rund 13 € | 240 € (50 %) |
| Zwölf Monate 454,80 € | 7 Tagen | rund 8,70 € | 227 € (50 %) |
| Sechs Monate 239,94 € | 5 Tagen | rund 6,60 € | 120 € (50 %) |
| Drei Monate 209,97 € | 3 Tagen | rund 6,90 € | 105 € (50 %) |
Die jahrelang übliche Praxis, bei einem Widerruf nach wenigen Tagen 50 bis 75 Prozent der Vertragssumme einzubehalten, ist damit unzulässig. Widersprechen Sie schriftlich und verweisen Sie auf das Urteil.
Impressum: warum es praktisch wichtig ist
§ 5 DDG verlangt eine ladungsfähige Anschrift, eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer. Das ist keine Formalie: Ohne diese Angaben wissen Sie im Streitfall nicht, gegen wen Sie vorgehen und wo.
In unserem Vergleich hat ein Anbieter kein deutsches Impressum: 123Date, betrieben von der lettischen SIFRA LLC mit technischem Betreiber DABLTECH LTD in Israel. Das ist kein Ausschlussgrund, hat aber Folgen – kein deutscher Ansprechpartner, in der Regel keine deutsche Gerichtszuständigkeit und praktisch erschwerte Durchsetzung.
Bei Verträgen mit Anbietern innerhalb der EU gilt für Verbraucher grundsätzlich der Gerichtsstand am eigenen Wohnsitz. Klauseln, die eine ausschließliche Zuständigkeit am Sitz des Anbieters festlegen, sind gegenüber Verbrauchern regelmäßig unwirksam.
So setzen Sie Ihre Rechte durch
- Beweise sichern. Bestellbestätigung, AGB-Fassung zum Zeitpunkt des Abschlusses, Bildschirmaufnahme der Bestellseite, Kündigungsbestätigung, Zahlungsbelege.
- Schriftlich widersprechen. E-Mail genügt; Empfangsbestätigung anfordern.
- Lastschrift zurückbuchen. Innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen möglich. Mandat zusätzlich bei der Bank widerrufen.
- Kreditkartenzahlung reklamieren. Beim Kartenherausgeber eine Rückbuchung beantragen.
- Verbraucherzentrale einschalten. Die Zentralen der Bundesländer beraten zu Abo-Streitigkeiten und haben Musterschreiben.
- Mahnbescheid: innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Das Formular liegt bei. Versäumen Sie diese Frist, wird die Forderung vollstreckbar – unabhängig davon, ob sie berechtigt war.
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Datenschutz: welche Rechte Sie haben
Beim Online-Dating fallen besonders sensible Daten an: Standort, Fotos, Nachrichten, Angaben zu Beziehungen, teils zu Gesundheit oder Orientierung. Die DSGVO gibt Ihnen dafür sieben konkrete Rechte.
- Art. 15 – Auskunft über alle zu Ihnen gespeicherten Daten
- Art. 16 – Berichtigung unrichtiger Daten
- Art. 17 – Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Art. 18 – Einschränkung der Verarbeitung
- Art. 20 – Datenübertragbarkeit
- Art. 21 – Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen
- Art. 7 Abs. 3 – Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
Für Cookies und Tracking gilt zusätzlich § 25 Abs. 1 TDDDG: Ohne Ihre Einwilligung dürfen keine Statistik- oder Marketing-Cookies gesetzt werden, und das Einwilligungsbanner muss gleichwertige Schaltflächen für Annehmen und Ablehnen bieten.
Nehmen Sie den Löschantrag nach Art. 17 DSGVO am einfachsten direkt in Ihre Kündigungs-E-Mail auf – dann sind beide Vorgänge dokumentiert.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein Anbieter keinen Kündigungsbutton hat?
Dann können Sie den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das ist die ausdrückliche Rechtsfolge aus § 312k BGB, der seit dem 01.07.2022 gilt.
Wie lang darf eine Kündigungsfrist sein?
Höchstens ein Monat, für Verträge ab dem 01.03.2022 nach § 309 Nr. 9 BGB. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig, nicht um eine erneute feste Laufzeit.
Sind Fristen von sechs oder zwölf Wochen wirksam?
In aller Regel nicht. Der Bundesgerichtshof hat am 17.07.2025 (Az. III ZR 388/23) eine Klausel mit zwölfwöchiger Frist und Verlängerung um zwölf Monate für unwirksam erklärt. Bei einer solchen Forderung sollten Sie die Verbraucherzentrale einschalten.
Wie lange habe ich Widerrufsrecht?
14 Tage ab Vertragsschluss bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist erheblich.
Was ist Wertersatz?
Die Zahlung für die bereits genutzte Leistung nach einem Widerruf. Sie darf nur zeitanteilig berechnet werden – so der BGH am 06.05.2021 (Az. III ZR 169/20). Eine Berechnung nach der Zahl vermittelter Kontakte ist unzulässig.
Wie hoch darf der Wertersatz konkret sein?
Bei einem Jahresvertrag über 480 €, widerrufen nach zehn Tagen, rund 13 €. Bei einem Sechs-Monats-Vertrag über 239,94 €, widerrufen nach fünf Tagen, rund 6,60 €. Pauschale Abzüge von 50 Prozent sind unzulässig.
Ist ein Inkassoschreiben ein Titel?
Nein. Es begründet für sich genommen keine Zahlungspflicht. Widersprechen Sie schriftlich unter Verweis auf Ihre Kündigung und fügen Sie die Bestätigung bei.
Was tun bei einem gerichtlichen Mahnbescheid?
Innerhalb von zwei Wochen widersprechen – das Formular liegt bei. Versäumen Sie diese Frist, wird die Forderung vollstreckbar, unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Das ist die wichtigste Frist in diesem Zusammenhang.
Kann ich eine Lastschrift zurückbuchen lassen?
Ja, innerhalb von acht Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen. Widerrufen Sie zusätzlich das Mandat bei Ihrer Bank, damit keine erneute Abbuchung erfolgt.
Welches Gericht ist zuständig?
Bei Verbraucherverträgen mit Anbietern innerhalb der EU grundsätzlich das Gericht an Ihrem Wohnsitz. Klauseln, die eine ausschließliche Zuständigkeit am Sitz des Anbieters festlegen, sind gegenüber Verbrauchern regelmäßig unwirksam.
Welche Datenschutzrechte habe ich?
Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21) und Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Für Cookies gilt zusätzlich § 25 Abs. 1 TDDDG.
Werden meine Daten nach der Kündigung gelöscht?
Auf Verlangen ja, nach Art. 17 DSGVO, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Nehmen Sie den Löschantrag direkt in Ihre Kündigungs-E-Mail auf, dann sind beide Vorgänge dokumentiert.
Fazit
Die Rechtslage bei Dating-Verträgen ist verbraucherfreundlicher, als die Vertragsbedingungen vieler Anbieter vermuten lassen. Drei Sätze reichen als Merkposten: Der Kündigungsbutton ist Pflicht, die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen, und Wertersatz wird zeitanteilig berechnet.
Praktisch entscheidend ist die Dokumentation. Eine Bildschirmaufnahme der Bestellseite und die gespeicherte Kündigungsbestätigung erledigen die meisten Streitfälle, bevor sie entstehen.
Und eine Frist dürfen Sie unter keinen Umständen verstreichen lassen: die zwei Wochen für den Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetzliche Regelungen und Gerichtsentscheidungen sind vereinfacht wiedergegeben. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beziehungsweise an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.