Was ins Profil gehört, was in den Chat und was nirgendwohin – plus die Datenschutzrechte, die Sie gegenüber jeder Plattform haben.
Stand: 19. August 2026 · So arbeiten wir
Diese Angaben gehören weder ins Profil noch in den Chat – auch nicht nach Wochen freundlichen Austauschs:
JOYclub bietet eine Video-Verifizierung mit Ausweisdokument an – über den offiziellen Support der Plattform. Wenn eine Privatperson im Chat nach einem Ausweisfoto fragt, ist das kein Sicherheitsverfahren, sondern ein Angriff. Bei Finya gibt es überhaupt kein Verfahren, bei dem ein Ausweis verlangt wird.
Finya verlangt weder Klarnamen noch Anschrift noch Zahlungsdaten – das ist ein echter Vorteil. Nach den Angaben im Google-Play-Datensicherheitsbereich werden allerdings personenbezogene Daten, Nachrichten sowie Fotos und Videos erhoben, und personenbezogene Daten sowie Fotos und Videos werden an Dritte weitergegeben. Die Datenschutzerklärung trägt den Stand Mai 2021 und nennt weder einen Serverstandort noch die zuständige Aufsichtsbehörde.
JOYclub verlangt ebenfalls keinen Klarnamen. Impressum, Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung sind auf joyclub.de allerdings für Crawler gesperrt, sodass wir sie nicht im Originaltext auswerten konnten. Dokumentiert ist eine Datenschutzprüfung durch den TÜV Saarland mit einem Zertifikat aus Dezember 2021; eine aktuelle Gültigkeit ließ sich nicht verifizieren.
| Recht | Norm | Was es Ihnen bringt |
|---|---|---|
| Auskunft | Art. 15 DSGVO | Kopie aller zu Ihnen gespeicherten Daten, in der Regel innerhalb eines Monats und kostenfrei. |
| Berichtigung | Art. 16 DSGVO | Korrektur falscher Angaben. |
| Löschung | Art. 17 DSGVO | „Recht auf Vergessenwerden“ – geht über das bloße Löschen des Profils hinaus. |
| Datenübertragbarkeit | Art. 20 DSGVO | Herausgabe Ihrer Daten in einem maschinenlesbaren Format. |
| Widerspruch | Art. 21 DSGVO | Widerspruch gegen Verarbeitung zu Werbezwecken. |
| Beschwerde | Art. 77 DSGVO | Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslandes – kostenlos. |
Ein Auskunftsersuchen ist formlos: eine E-Mail an die Datenschutzadresse des Anbieters mit der Angabe Ihres Pseudonyms und der Bitte um Auskunft nach Art. 15 DSGVO genügt. Setzen Sie eine Frist von einem Monat und bewahren Sie den Sendenachweis auf.
Ja, nach Art. 17 DSGVO. Die Löschung des Profils über die Oberfläche und ein förmliches Löschersuchen sind zwei verschiedene Dinge: Das Ersuchen erfasst auch Daten, die nicht über die Oberfläche erreichbar sind. Ausnahmen bestehen, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen – etwa für Rechnungen.
Die Übertragung ist bei beiden Plattformen per HTTPS verschlüsselt. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der auch der Anbieter nicht mitlesen kann, ist bei keiner der beiden dokumentiert. Gehen Sie davon aus, dass Nachrichten auf den Servern des Anbieters lesbar gespeichert sind.
Melden Sie den Inhalt sofort über die Meldefunktion der Plattform; beide Anbieter haben eine. Sichern Sie vorher Screenshots mit URL und Zeitstempel. Zusätzlich können Sie eine Löschung nach Art. 17 DSGVO verlangen und Strafanzeige erstatten – die unbefugte Verbreitung von Bildnissen ist nach § 33 KunstUrhG strafbar, bei intimen Aufnahmen kommt § 201a StGB in Betracht.
An die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes. Die Beschwerde nach Art. 77 DSGVO ist kostenlos und formlos möglich. Bei Anbietern mit Sitz in Deutschland ist die Behörde am Sitz des Unternehmens zuständig – für Finya Hamburg, für die F&P GmbH Bayern.
Stand der Angaben: 19.08.2026. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.